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Die neue Abgasverordnung verlangt Wartung für alle Motoren
Seit dem 1. Juni 2007 gilt in der Schweiz die neue Verordnung über die Abgasemissionen von Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern. Darin ist auch die Abgasuntersuchung
geregelt.
Neu muss für Motoren die vor 1995 in Betrieb genommen wurden ebenfalls ein Abgaswartungsdokument mitgeführt werden. Das heisst, bis spätestens am 31. Mai 2010 müssen alle Motoren mit einem Abgaswartungsdokument mit gültiger Wartung ausgerüstet sein. Das
Abgaswartungsdokument ist immer auf dem Schiff mitzuführen und Verlangen der zuständigen Behörde oder Polizei vorzuweisen.
Verzeichnis der zur Abgasnachuntersuchung an Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern autorisierten Betriebe
Rettungskissen und Rettungsbälle gelten ab 2013 nicht mehr als Rettungsmittel |
Die an Bord von Freizeitbooten so beliebten Rettungskissen und Rettungsbälle gehören als sicherheitsrelevante Rettungsmittel schon bald der Vergangenheit an. Gemäss einer Änderung in der Binnenschifffahrtsverordnung, Artikel 134, gelten auf Sportbooten ab 2013 nur noch Rettungswesten mit Kragen, Ringe sowie aufblasbare Westen, selbstauslösend oder manuell, mit einem Auftrieb von mindestens 75 N als Einzelrettungsmittel. |